Accessibility

Können Sie Website-Besucher erneut ansprechen, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen?

RI
Reshma Inmedia
August 24, 2026
  • 10 mins read
Can You Retarget Visitors Without Breaking the GDPR?
In diesem Artikel

Erfahren Sie, wie DSGVO-konformes Retargeting in Deutschland mit Meta-Pixel, Google Ads, Consent Mode und wirksamem Cookie-Einwilligungsmanagement funktioniert.

Der Meta-Pixel, früher als Facebook-Pixel bekannt, erfasst Handlungen, die Besucher auf einer Website durchführen. Dazu können das Aufrufen einer Produktseite, das Hinzufügen eines Artikels zum Warenkorb, der Beginn des Bezahlvorgangs, das Absenden eines Kontaktformulars oder der Abschluss eines Kaufs gehören. Unternehmen verwenden diese Ereignisdaten, um die Leistung ihrer Kampagnen zu messen, Werbezielgruppen zu erstellen und personalisierte Werbung auf den Plattformen von Meta auszuspielen.

Der Meta-Pixel ist jedoch nicht automatisch DSGVO-konform, nur weil er ein weitverbreitetes Marketinginstrument ist. Ob die Nutzung datenschutzkonform ist, hängt davon ab, wie der Pixel konfiguriert wurde, welche Informationen er erfasst, wann er aktiviert wird und ob der Besucher eine wirksame Einwilligung erteilt hat.

Vor dem Einsatz des Meta-Pixels in Deutschland sollten Unternehmen folgende Fragen prüfen:

  • Wird der Pixel bereits vor der Einwilligung in Marketing-Cookies aktiviert?
  • Welche Website-Ereignisse und Parameter werden übermittelt?
  • Ist der erweiterte Abgleich („Advanced Matching“) aktiviert?
  • Können Seiten-URLs sensible Informationen offenlegen?
  • Werden Formularfelder oder unnötige Kundendaten übermittelt?
  • Wird die Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung korrekt beschrieben?
  • Können Nutzer ihre Einwilligung einfach widerrufen?
  • Beendet der Widerruf das zukünftige Werbetracking tatsächlich?

Besondere Vorsicht ist bei Websites aus den Bereichen Gesundheit, Beschäftigung, Finanzen, Rechtsberatung und anderen sensiblen Themen erforderlich. Die Übermittlung des Titels einer Seite über eine medizinische Behandlung an eine Werbeplattform könnte beispielsweise mehr über einen Besucher verraten, als vom Marketingteam beabsichtigt war.Datenschutz und DSGVO-Compliance im digitalen Marketing (Professional Certificate) 

Der richtige Ansatz besteht nicht darin, den Meta-Pixel pauschal als legal oder illegal einzustufen. Unternehmen müssen die konkrete Implementierung prüfen, die übermittelten Informationen auf das erforderliche Minimum beschränken und sicherstellen, dass die Einwilligungsentscheidung des Nutzers die Aktivierung des Pixels tatsächlich steuert.

Können Sie Google Analytics für Retargeting verwenden?

Google Analytics wird hauptsächlich zur Analyse und Messung von Websiteaktivitäten eingesetzt. Einige Werbefunktionen können jedoch Remarketing, die Erstellung von Zielgruppen und die Optimierung von Kampagnen unterstützen, wenn Google Analytics mit Google Ads verknüpft ist.

Marketingverantwortliche sollten daher zwischen allgemeiner Webanalyse und werbebezogener Datenverarbeitung unterscheiden. Durch die Verknüpfung von Google Analytics mit Google Ads können Zielgruppen, Conversion-Daten und Kampagneninformationen zwischen den Diensten übertragen werden. Werden Analytics-Daten verwendet, um eine Zielgruppe für Google-Ads-Retargeting zu erstellen, müssen der Verarbeitungszweck und die dafür geltenden Einwilligungsanforderungen entsprechend geprüft werden.

Bei einer praktischen Konfigurationsprüfung sollte festgestellt werden:

  • Ob Google Analytics mit Google Ads verknüpft ist
  • Ob Werbefunktionen aktiviert sind
  • Welche Zielgruppen erstellt oder exportiert werden
  • Welche Nutzereigenschaften und Ereignisse erfasst werden
  • Ob unnötige Ereignisparameter übermittelt werden
  • Wie lange die erfassten Informationen gespeichert werden
  • Ob Einwilligungssignale korrekt übermittelt werden
  • Ob Nutzer ihre Auswahl ändern oder ihre Einwilligung widerrufen können

Die Änderung einer einzelnen Einstellung in Google Analytics löst nicht automatisch alle Datenschutzfragen. Das Cookie-Banner, die Consent-Management-Plattform, der Tag-Manager, die Verknüpfungen mit Google-Konten und die Datenschutzerklärung müssen den tatsächlichen Datenfluss korrekt abbilden.

Unternehmen sollten außerdem zwischen Conversion-Messung und personalisierter Werbung unterscheiden. Ein Unternehmen muss möglicherweise messen, ob eine Kampagne Verkäufe generiert hat, ohne dafür individuelle Verhaltensprofile für Retargeting zu erstellen. Eine getrennte Definition dieser Zwecke unterstützt die Datenminimierung und ermöglicht transparentere Einwilligungsoptionen.


Können Sie Google Analytics für Retargeting verwenden?

Ersetzt der Google Consent Mode die Cookie-Einwilligung?

Nein. Der Google Consent Mode holt keine Einwilligung ein und ersetzt weder ein Cookie-Banner noch eine Consent-Management-Plattform. Er übermittelt die Einwilligungsentscheidung eines Besuchers an die Google-Tags und passt deren Verhalten entsprechend an.

Zu den wichtigsten Signalen des Consent Mode gehören:

  • analytics_storage: steuert die Speicherung für Analysezwecke
  • ad_storage: steuert die Speicherung für Werbezwecke
  • ad_user_data: übermittelt die Einwilligung zur Übertragung werbebezogener Nutzerdaten an Google
  • ad_personalization: übermittelt die Einwilligung für personalisierte Werbung

Google erklärt, dass der Consent Mode mit dem Einwilligungsbanner einer Website zusammenarbeitet und das Verhalten der Tags an die erhaltenen Entscheidungen anpasst. Er ist jedoch selbst weder ein Cookie-Banner noch ein Einwilligungs-Widget. Marketingverantwortliche können die offizielle Dokumentation zum Google Consent Mode konsultieren, um mehr über seine technische Funktionsweise zu erfahren.

Beim Basic Consent Mode werden Google-Tags blockiert, bis der Besucher mit dem Banner interagiert und die entsprechende Einwilligung erteilt hat. Wird die Einwilligung abgelehnt, werden über diese blockierten Tags keine Informationen an Google übermittelt.

Beim Advanced Consent Mode können Tags bereits geladen werden, während der standardmäßige Einwilligungsstatus auf „abgelehnt“ gesetzt ist. Dabei können cookielose Signale übermittelt werden. Google kann diese Signale für die Conversion-Modellierung verwenden, erklärt jedoch, dass sie nicht zur Erstellung von Remarketing-Listen oder individuellen Nutzerprofilen genutzt werden.

Eine erweiterte Implementierung erfordert eine sorgfältige technische und rechtliche Prüfung, da auch bei abgelehnter Speicherung für Werbezwecke Informationen übermittelt werden können.

Der Consent Mode sollte daher als technische Steuerungsmöglichkeit und nicht als Rechtsgrundlage betrachtet werden. Er entscheidet weder darüber, ob eine Einwilligung wirksam ist, noch darüber, welche Technologien unbedingt erforderlich sind. Ebenso garantiert er keine DSGVO-Konformität.

Was sollte eine Consent-Management-Plattform leisten?

Eine Consent-Management-Plattform, allgemein als CMP bezeichnet, sollte die Entscheidung eines Besuchers mit den auf der Website eingesetzten Technologien verknüpfen. Sie sollte verhindern, dass nicht notwendige Marketing-Tags vor Erteilung der entsprechenden Einwilligung aktiviert werden, und die Präferenzen des Besuchers korrekt übermitteln.

Eine wirksame CMP sollte:

  • Klare und verständliche Verarbeitungszwecke darstellen
  • Gleichwertige Möglichkeiten zum Akzeptieren und Ablehnen anbieten
  • Auf vorausgewählte Werbekategorien verzichten
  • Einwilligungsentscheidungen und deren Zeitpunkt dokumentieren
  • Relevante Tags und Drittanbieter-Technologien steuern
  • Entscheidungen an Werbeplattformen übermitteln
  • Nutzern ermöglichen, ihre Datenschutzeinstellungen erneut zu öffnen
  • Den Widerruf der Einwilligung unkompliziert gestalten
  • Signale aktualisieren, sobald sich die Präferenzen ändern

Die Installation einer CMP macht eine Website nicht automatisch datenschutzkonform. Ein Tag könnte außerhalb ihrer Kontrolle ausgeführt werden, eine Marketingtechnologie könnte einer falschen Kategorie zugeordnet sein oder ein Werbeanbieter könnte im Einwilligungsbanner fehlen.

Auch manipulative Gestaltungsmethoden können die Wirksamkeit der Einwilligung beeinträchtigen beispielsweise, wenn das Akzeptieren mit einem Klick möglich ist, die Ablehnung jedoch mehrere zusätzliche Schritte erfordert.

Das Unternehmen muss den vollständigen Einwilligungsmechanismus testen, anstatt sich ausschließlich auf das CMP-Dashboard zu verlassen. Wählt ein Besucher „Alle ablehnen“, sollten die Netzwerkaktivitäten des Browsers und die gespeicherten Cookies bestätigen, dass die entsprechenden Werbetechnologien tatsächlich blockiert bleiben.


Was sollte eine Consent-Management-Plattform leisten?

Ein praktischer DSGVO-Workflow für Retargeting

Deutsche Unternehmen können den folgenden Prozess anwenden, bevor sie eine Retargeting-Kampagne starten oder aktualisieren.

1. Alle Marketingtechnologien erfassen

Erstellen Sie ein Verzeichnis aller Cookies, Pixel, Analysetools, Tag-Manager-Container, Werbezielgruppen, serverseitigen Integrationen und hochgeladenen Kundendaten. Berücksichtigen Sie auch Technologien, die über Plug-ins, Agenturen oder externe Dienstleister eingebunden wurden.

2. Den Zweck jedes Tools definieren

Unterscheiden Sie klar zwischen notwendigen Websitefunktionen, Webanalyse, Conversion-Messung, Zielgruppenbildung und personalisierter Werbung. Vermeiden Sie ungenaue Beschreibungen wie „Verbesserung der Nutzererfahrung“, wenn der tatsächliche Zweck in der Ausspielung von Werbung besteht.

3. Rechtliche Anforderungen bewerten

Prüfen Sie den Zugriff auf das Endgerät des Besuchers nach dem TDDDG getrennt von der anschließenden Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO. Gehen Sie nicht davon aus, dass ein berechtigtes Interesse die Einwilligung für nicht notwendige Werbetechnologien überflüssig macht.

4. Ereignisse und Parameter minimieren

Erheben und übermitteln Sie nur die Informationen, die für einen klar definierten Zweck erforderlich sind. Entfernen Sie unnötige URL-Details, Formularwerte und Kundenmerkmale. Marketingplattformen sollten keine Informationen erhalten, nur weil ihre technischen Systeme deren Übermittlung ermöglichen.

5. CMP und Marketing-Tags konfigurieren

Ordnen Sie den Meta-Pixel sowie die Tags von Google Analytics und Google Ads den richtigen Einwilligungskategorien zu. Stellen Sie sicher, dass sowohl der standardmäßige Einwilligungsstatus als auch spätere Aktualisierungen die tatsächliche Entscheidung des Besuchers widerspiegeln.

6. Datenschutzerklärung aktualisieren

Die Datenschutzerklärung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Identität des Verantwortlichen
  • Zwecke der Datenverarbeitung
  • Eingesetzte Technologien
  • Verarbeitete Datenkategorien
  • Rechtsgrundlage
  • Empfänger der Daten
  • Speicherdauer
  • Relevante internationale Datenübermittlungen
  • Möglichkeiten zum Widerruf der Einwilligung
  • Widerspruchsrecht gegen Direktwerbung

Eine allgemeine Aussage, dass eine Website „Cookies zur Verbesserung Ihrer Nutzererfahrung verwendet“, erklärt verhaltensbasierte Werbung nicht ausreichend. Die Datenschutzerklärung kann außerdem keinen aktiven Einwilligungsmechanismus ersetzen.

7. Jeden Einwilligungspfad testen

Testen Sie folgende Szenarien:

  • „Alle akzeptieren“
  • „Alle ablehnen“
  • Individuelle Auswahl
  • Keine Interaktion mit dem Banner
  • Späterer Widerruf der Einwilligung

Wiederholen Sie die Tests auf mobilen Geräten, in unterschiedlichen Browsern und bei wiederkehrenden Besuchen. Überprüfen Sie, ob der Einwilligungsnachweis, die gespeicherten Cookies und die Netzwerkanfragen mit der ausgewählten Präferenz übereinstimmen.

8. Nach jeder Änderung erneut prüfen

Ein neues Werbeereignis, Website-Plug-in oder eine zusätzliche Kontoverknüpfung kann den Datenfluss verändern. Unternehmen sollten ihre Prüfung deshalb wiederholen, sobald sich Kampagnen, Technologien, Anbieter oder Einwilligungseinstellungen ändern.

Was passiert, wenn ein Besucher die Einwilligung für Werbung ablehnt?

Eine Ablehnung muss eine tatsächliche technische Wirkung haben. Ist eine Einwilligung erforderlich, dürfen die betreffenden Werbe-Cookies nicht gespeichert werden. Der Besucher darf außerdem nicht über blockierte Technologien einer Retargeting-Zielgruppe hinzugefügt werden.

Je nach konkreter Umsetzung können Unternehmen weiterhin kontextbezogene oder nicht personalisierte Werbung in Betracht ziehen. Sie können außerdem in Suchmaschinenoptimierung, hilfreiche Inhalte, einwilligungsbasiertes E-Mail-Marketing und verantwortungsvolle First-Party-Data-Strategien investieren.

„Cookiefrei“ bedeutet jedoch nicht automatisch „DSGVO-frei“. Serverseitiges Tracking, gehashte Kundenlisten, Browser-Fingerprinting und vergleichbare Verfahren können weiterhin personenbezogene Daten, Zugriffe auf Endgeräte oder Profiling umfassen. Der Austausch einer Technologie beseitigt nicht die Verpflichtung, die zugrunde liegende Datenverarbeitung zu verstehen.

Häufige DSGVO-Fehler beim Retargeting

Deutsche Unternehmen sollten diese häufigen Fehler vermeiden:

  1. Aktivierung des Meta-Pixels vor der Marketingeinwilligung
  2. Behandlung des berechtigten Interesses als allgemeine Ausnahme von der Cookie-Einwilligung
  3. Annahme, dass der Google Consent Mode eine wirksame Einwilligung einholt
  4. Hervorhebung der Zustimmung gegenüber der Ablehnung
  5. Übersehen der mit Google Analytics verbundenen Werbefunktionen
  6. Übermittlung übermäßiger oder sensibler Ereignisinformationen
  7. Aktualisierung von Marketing-Tags ohne erneute Prüfung der CMP

Jeder dieser Fehler kann zu einer Abweichung zwischen den Informationen führen, die das Unternehmen seinen Besuchern bereitstellt, und dem tatsächlichen Verhalten seiner Technologien. Regelmäßige Tests und klar definierte interne Verantwortlichkeiten sind daher unverzichtbar.

Warum DSGVO-Marketingkompetenzen in Deutschland wichtig sind

Datenschutz ist kein Thema mehr, das digitale Marketingfachkräfte vollständig der Rechtsabteilung überlassen können. Deutsche Arbeitgeber benötigen Fachkräfte, die Marketingziele mit Einwilligungsmanagement, transparenter Kommunikation, Datenminimierung und technischen Prüfungen verbinden können.

Zu den relevanten beruflichen Kompetenzen gehören:

  • Überprüfung von Tracking-Pixeln
  • Verständnis von CMP-Konfigurationen
  • Darstellung der Datenflüsse von Werbetechnologien
  • Prüfung von Einwilligungssignalen
  • Bewertung von Dienstleistern
  • Dokumentation von Kampagnenentscheidungen

Diese Fähigkeiten können berufliche Perspektiven im Performance-Marketing, E-Commerce, CRM, in der digitalen Analyse und in der Marketing-Compliance unterstützen.

Die deutsche Weiterbildungskultur legt zudem großen Wert auf praxisorientiertes Lernen, das Fachkräfte direkt in ihrem Berufsalltag anwenden können. Das Datenschutz und DSGVO-Compliance im digitalen Marketing (Professional Certificate)  unterstützt Marketingfachkräfte, Führungskräfte und Arbeitssuchende dabei, für Deutschland relevantes Wissen über Einwilligungen, Cookie-Tracking, Werbeplattformen und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten zu entwickeln.

Können Sie Websitebesucher erneut ansprechen, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen?

Ja, Retargeting kann Teil einer DSGVO-bewussten digitalen Marketingstrategie sein. Es darf jedoch nicht als uneingeschränktes Tracking behandelt werden. Herkömmliche Werbe-Cookies und Tracking-Pixel erfordern in Deutschland grundsätzlich eine vorherige wirksame Einwilligung. Die Entscheidung des Besuchers muss das tatsächliche Verhalten der eingesetzten Technologien steuern.

Der Meta-Pixel, das Retargeting über Google Ads und die Werbefunktionen von Google Analytics müssen jeweils entsprechend ihrem konkreten Zweck bewertet werden. Der Google Consent Mode kann Einwilligungssignale übermitteln. Er ersetzt jedoch keine CMP, schafft keine Rechtsgrundlage und garantiert keine DSGVO-Konformität.

Verantwortungsvolles Retargeting beginnt mit dem Verständnis des vollständigen Datenflusses. Unternehmen müssen den Umfang der erhobenen Daten minimieren, transparente Informationen bereitstellen, Einwilligungsmechanismen korrekt konfigurieren und testen, was geschieht, wenn Besucher ihre Einwilligung erteilen, ablehnen oder widerrufen.

Für Marketingfachkräfte in Deutschland handelt es sich dabei um mehr als nur rechtliche Grundlagen. Es sind praktische berufliche Kompetenzen, die vertrauenswürdige Werbung, eine bessere abteilungsübergreifende Zusammenarbeit und nachhaltiges digitales Marketing fördern.

Tags:

Häufig gestellte Fragen

01 Ist Retargeting nach der DSGVO erlaubt? +

Ja. Retargeting ist erlaubt. Werbe-Cookies und Tracking-Pixel erfordern in Deutschland jedoch grundsätzlich eine wirksame vorherige Einwilligung.

02 Erfordert der Meta-Pixel eine Cookie-Einwilligung? +

Ja. Der Meta-Pixel erfordert in der Regel eine Einwilligung vor seiner Aktivierung, wenn er zur Verfolgung von Besuchern, zur Bildung von Zielgruppen oder für personalisierte Werbung eingesetzt wird.

03 Kann ich Google-Ads-Retargeting ohne Einwilligung verwenden? +

Grundsätzlich nein. Besucher sollten ohne die erforderliche Einwilligung nicht über technisch nicht notwendige Tracking-Technologien zu personalisierten Retargeting-Zielgruppen hinzugefügt werden.

04 Ersetzt der Google Consent Mode ein Cookie-Banner? +

Nein. Der Google Consent Mode übermittelt die Entscheidungen der Nutzer an die Google-Tags. Zur Einholung der Einwilligung ist jedoch weiterhin ein Cookie-Banner oder eine Consent-Management-Plattform erforderlich.

05 Kann ich Besucher erneut ansprechen, wenn sie Cookies ablehnen? +

Grundsätzlich können Sie diese Besucher nicht mithilfe einwilligungsabhängiger Tracking-Technologien erneut ansprechen. Kontextbezogene oder nicht personalisierte Werbung kann abhängig von ihrer konkreten Umsetzung weiterhin möglich sein.

Hier beginnt dein Wachstum.

Entfalte dein Potenzial. Lerne jederzeit und überall.