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So nutzen Sie First-Party-Daten ohne Third-Party-Cookies

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Reshma Inmedia
August 24, 2026
  • 9 mins read
How to Use First-Party Data Without Third-Party Cookies
In diesem Artikel

Erfahren Sie, wie Sie eine First-Party-Data-Strategie ohne Third-Party-Cookies entwickeln. Entdecken Sie DSGVO-konforme Methoden für CRM, Datenanalysen, E-Mail-Marketing und E-Commerce in Deutschland.

Eine erfolgreiche First-Party-Data-Strategie verbindet Marketingziele mit klaren Datenschutzkontrollen. Sie sollte einem Unternehmen dabei helfen, seine Kundinnen und Kunden besser zu verstehen, ohne unnötige Informationen zu sammeln oder intransparente Trackingpraktiken einzusetzen. Der Prozess beginnt mit einem klar definierten Geschäftszweck – nicht mit dem Kauf eines weiteren Marketingtools.

1. Definieren Sie ein konkretes Marketingziel

Entscheiden Sie zunächst, was das Unternehmen tatsächlich erreichen möchte. Mögliche Ziele sind:

  • Wiederholungskäufe fördern
  • Kursanfragen messen
  • Warenkorbabbrüche reduzieren
  • Newsletter-Inhalte personalisieren
  • Verstehen, welche Inhalte Kunden bei ihrer Entscheidung unterstützen

Vermeiden Sie es, Informationen nur deshalb zu sammeln, weil sie möglicherweise später einmal nützlich sein könnten. Gemäß den DSGVO-Grundsätzen der Zweckbindung und Datenminimierung sollten Unternehmen festlegen, warum bestimmte Informationen benötigt werden, und ausschließlich die dafür relevanten Daten erheben.

Jedes Ziel sollte eine verantwortliche Person, eine Messmethode und einen Überprüfungstermin haben. Dadurch lässt sich die jeweilige Maßnahme leichter verwalten und es wird verhindert, dass zeitlich begrenzte Kampagnen zu dauerhaft gespeicherten Datenbeständen führen.

2. Erstellen Sie ein Verzeichnis der Kundendaten

Ermitteln Sie, welche Kundendaten das Unternehmen erhebt, wie sie in das Unternehmen gelangen und wo sie gespeichert werden. Das Verzeichnis sollte folgende Informationen enthalten:

  • Datenfelder und Erhebungsquellen
  • Verarbeitungszwecke
  • Anwendbare Rechtsgrundlagen
  • CRM-, Analyse- und Automatisierungsplattformen
  • Zugriffsberechtigte Teams und Beschäftigte
  • Externe Auftragsverarbeiter und Empfänger
  • Internationale Datenübermittlungen
  • Aufbewahrungsfristen
  • Berichtigungs- und Löschverfahren
  • Einwilligungsnachweise und Widerrufsmöglichkeiten

Diese Bestandsaufnahme kann doppelte Kontakte, veraltete Profile, unnötige Formularfelder und nicht mehr genutzte Systeme aufdecken. Eine bessere Datenqualität kann die Marketingleistung verbessern und gleichzeitig Datenschutz-, Sicherheits- und Betriebsrisiken reduzieren.

Das Verzeichnis sollte außerdem nachvollziehbar machen, wie Informationen zwischen verschiedenen Systemen übertragen werden. Eine über ein Websiteformular erhobene E-Mail-Adresse kann beispielsweise an ein CRM-System, eine E-Mail-Marketingplattform und ein Reporting-Dashboard übermittelt werden. Jeder einzelne Verarbeitungsschritt sollte verstanden und dokumentiert werden.Datenschutz und DSGVO-Compliance im digitalen Marketing (Professional Certificate)

3. Bestimmen Sie für jeden Zweck die richtige Rechtsgrundlage

First-Party-Daten dürfen nicht automatisch für jede Marketingaktivität verwendet werden. Informationen, die zur Abwicklung eines Onlinekaufs erforderlich sind, dürfen beispielsweise nicht ohne Weiteres für unabhängige Werbemaßnahmen oder eine detaillierte Profilbildung weiterverwendet werden.

Trennen Sie Aktivitäten wie:

  • Bestellungen bearbeiten
  • Kundenservice bereitstellen
  • Werbe-E-Mails versenden
  • Websiteleistung messen
  • Personalisierte Empfehlungen erstellen
  • Werbezielgruppen bilden
  • Leads bewerten
  • Automatisierte Kampagnen durchführen

Jede Aktivität muss gesondert geprüft werden. Eine Einwilligung ist eine mögliche Rechtsgrundlage, aber nicht die einzige. Je nach Situation können auch die Erfüllung eines Vertrags oder berechtigte Interessen infrage kommen. Keine dieser Rechtsgrundlagen sollte jedoch als pauschale Rechtfertigung verwendet werden.

Für E-Mail-Marketing verlangt § 7 UWG in Deutschland grundsätzlich eine vorherige ausdrückliche Einwilligung für werbliche elektronische Nachrichten. Eine begrenzte Ausnahme kann für Werbung gegenüber Bestandskunden gelten, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Unternehmen sollten Einwilligungsnachweise aufbewahren, eine leicht zugängliche Abmeldemöglichkeit anbieten und zuverlässige Sperrlisten führen.

Die Einwilligungsleitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses erläutern, dass eine Einwilligung freiwillig, für einen bestimmten Zweck, in informierter Weise und unmissverständlich erteilt werden muss. Sie muss außerdem nachweisbar sein und sich ebenso einfach widerrufen lassen, wie sie erteilt wurde.

4. Schaffen Sie einen transparenten Mehrwert

Kundinnen und Kunden sind eher bereit, korrekte Informationen bereitzustellen, wenn sie den damit verbundenen Nutzen verstehen. Ein sinnvoller Mehrwert kann beispielsweise Folgendes umfassen:

  • Einen relevanten Fachnewsletter
  • Zugang zu einem Webinar
  • Einen praktischen Leitfaden oder eine Checkliste
  • Mehr Komfort bei der Nutzung eines Kundenkontos
  • Empfehlungen auf Grundlage freiwillig angegebener Präferenzen
  • Treuevorteile
  • Schnelleren Kundenservice

Der Nutzen sollte tatsächlich bestehen und verständlich erklärt werden. Unternehmen sollten vorausgewählte Kontrollkästchen, unklare Zwecke, missverständliche Formulierungen und Benutzeroberflächen vermeiden, die Personen zur Zustimmung zum Tracking drängen.

Datenschutzorientiertes Marketing versteckt den Erhebungsprozess nicht. Es macht die Beziehung transparent und gibt Kundinnen und Kunden eine echte Kontrolle über ihre Entscheidungen.

5. Erheben Sie Informationen schrittweise

Fordern Sie beim ersten Kontakt nicht alle möglicherweise relevanten Informationen an. Beginnen Sie mit den Daten, die für den unmittelbaren Zweck erforderlich sind, und laden Sie die Person später dazu ein, freiwillig weitere Präferenzen anzugeben.

Für die Anmeldung zu einem Newsletter kann beispielsweise zunächst nur eine E-Mail-Adresse erforderlich sein. Nach der Registrierung könnte die abonnierende Person über ein Präferenz-Center freiwillig Themeninteressen und die gewünschte Kommunikationshäufigkeit auswählen.

Eine schrittweise Datenerhebung kann die Datenqualität verbessern, weil Kundinnen und Kunden Informationen in einem relevanten Zusammenhang bereitstellen. Gleichzeitig kann sie Formularabbrüche reduzieren und den DSGVO-Grundsatz der Datenminimierung unterstützen.

6. Verbinden Sie Marketingsysteme sorgfältig

Eine First-Party-Data-Strategie kann eine Website, eine E-Commerce-Plattform, ein CRM-System, ein Kundenservicesystem, eine Analyseplattform und Marketing-Automatisierungssoftware miteinander verbinden. Integrationen können die Effizienz erhöhen, aber auch dazu führen, dass fehlerhafte oder unzulässig erhobene Daten im gesamten Unternehmen verbreitet werden.

Prüfen Sie vor der Verbindung verschiedener Systeme:

  • Ob die Verarbeitungszwecke miteinander vereinbar sind
  • Welche Datenfelder synchronisiert werden sollen
  • Wer Zugriff auf die Informationen benötigt
  • Wie der Einwilligungsstatus übertragen wird
  • Wie Berichtigungen und Widerrufe umgesetzt werden
  • Ob Auftragsverarbeitungsverträge erforderlich sind
  • Ob Informationen den Europäischen Wirtschaftsraum verlassen
  • Wie die Löschung in sämtlichen Plattformen umgesetzt wird

Ein in einer E-Mail-Marketingplattform erfasster Widerruf darf nicht in einem anderen CRM-System oder Automatisierungsworkflow ignoriert werden. Einwilligungs- und Sperrstatus müssen in der gesamten Marketingumgebung zuverlässig synchronisiert sein.

Nutzung von First-Party-Daten über verschiedene Marketingkanäle

Sobald klare Zwecke und Governance-Strukturen festgelegt wurden, können First-Party-Daten mehrere miteinander verbundene Marketingaktivitäten unterstützen.

CRM und Kundensegmentierung

CRM-Software kann Leads, Kundinnen und Kunden, Interaktionen und Kommunikationspräferenzen organisieren. Marketingteams können Segmente anhand der jeweiligen Phase im Kundenlebenszyklus, der Produktkategorie, ausdrücklich angegebener Interessen oder dokumentierter Interaktionen erstellen.

Die Segmentierung sollte relevant und verhältnismäßig bleiben. Unternehmen sollten keine aufdringlichen Vermutungen anstellen oder sensible Profile erstellen, mit denen die betroffenen Personen vernünftigerweise nicht rechnen würden.

Der Zugriff sollte außerdem rollenbasiert geregelt werden. Beschäftigte sollten ausschließlich die Informationen sehen können, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Ehemalige Beschäftigte und inaktive Benutzerkonten sollten unverzüglich aus den Systemen entfernt werden.

E-Mail-Marketing und Automatisierung

Verantwortungsvolles E-Mail-Marketing erfordert mehr als eine Liste mit E-Mail-Adressen. Unternehmen sollten Folgendes gewährleisten:

  • Überprüfbare Einwilligungsnachweise
  • Nachweise über das Double-Opt-in-Verfahren, sofern dieses eingesetzt wird
  • Eindeutige Absenderidentifikation
  • Einstellungsmöglichkeiten für Kommunikationspräferenzen
  • Einfache Abmeldemöglichkeiten
  • Begrenzungen der Kommunikationshäufigkeit
  • Regeln für inaktive Abonnentinnen und Abonnenten
  • Dokumentierte Aufbewahrungsfristen

Automatisierte Kampagnen sollten dem Zweck entsprechen, der bei der Datenerhebung angegeben wurde. Eine Person, die eine einzelne Fachressource herunterlädt, sollte nicht automatisch in eine unbegrenzte Abfolge themenfremder Werbenachrichten aufgenommen werden.

Servicemitteilungen müssen außerdem klar von Werbung unterschieden werden. Eine Bestellbestätigung enthält transaktionsbezogene Informationen, während eine Nachricht mit Empfehlungen für zusätzliche Produkte in der Regel als Werbung gilt.

E-Commerce-Marketing

Im E-Commerce kann die Nutzung von Transaktionsdaten die Bestellabwicklung, den Kundenservice und eine angemessene Kommunikation nach dem Kauf unterstützen. Die Daten können Unternehmen außerdem dabei helfen, die Produktnachfrage und das Wiederholungskaufverhalten besser zu verstehen.

Ein Kauf stellt jedoch keine unbegrenzte Erlaubnis dar, Kundenprofile zu erstellen oder themenfremde Angebote zu versenden. Unternehmen sollten die notwendige Bestellabwicklung klar von optionaler Personalisierung und werblicher Kommunikation trennen.

Geeignete First-Party-Ansätze umfassen:

  • Freiwillig erstellte Wunschlisten
  • Kundenkonten
  • Treue- und Bonuspräferenzen
  • Produktbewertungen
  • Befragungen nach dem Kauf

Jede Funktion sollte ausschließlich die Informationen erheben, die für den jeweils angegebenen Zweck erforderlich sind.

Datenanalyse und Onlinewerbung

First-Party-Datenanalysen können Unternehmen dabei helfen, die Leistung von Inhalten, Anfragen und Conversions zu verstehen. Die Datenerhebung sollte sich auf Ereignisse konzentrieren, die eine dokumentierte geschäftliche Fragestellung unterstützen, anstatt jede denkbare Interaktion aufzuzeichnen.

Zu den empfehlenswerten Maßnahmen gehören:

  • Begrenzung der erfassten Ereignisse
  • Nutzung aggregierter Daten, soweit möglich
  • Festlegung angemessener Aufbewahrungsfristen
  • Einschränkung des Zugriffs auf Dashboards
  • Überprüfung von URLs und Parametern auf personenbezogene Informationen
  • Regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Tags
  • Dokumentation von Änderungen an den Messeinstellungen

Für Onlinewerbung können Unternehmen kontextbezogene Kampagnen, aggregierte Berichte oder auf Einwilligungen basierende Kunden-Zielgruppen verwenden.

Das Hochladen gehashter E-Mail-Adressen auf eine Werbeplattform führt nicht automatisch dazu, dass diese Informationen anonym sind. Wenn die Plattform den Hashwert einem Benutzerkonto zuordnen kann, erfordert die Verarbeitung weiterhin eine vollständige rechtliche und technische Prüfung.

Nutzung von First-Party-Daten über verschiedene Marketingkanäle

Google Analytics, Consent Mode und CMPs

Der Google Consent Mode ermöglicht es Websites, die Entscheidungen von Besucherinnen und Besuchern an Google-Tags zu übermitteln und deren Verhalten entsprechend anzupassen. Er ist kein Cookie- oder Einwilligungsbanner und entscheidet nicht eigenständig darüber, ob eine bestimmte Implementierung rechtmäßig ist.

Laut der Dokumentation von Google zum Consent Mode verhindert der Basic Consent Mode, dass Google-Tags geladen werden, bevor eine Einwilligung erteilt wurde. Beim Advanced Consent Mode können Tags mit voreingestellten Einwilligungsparametern geladen und cookielose Signale übermittelt werden, wenn die Einwilligung verweigert wird. Verantwortliche aus Marketing, IT und Datenschutz sollten diesen Unterschied verstehen, bevor sie eine Konfiguration auswählen.

Eine Consent-Management-Plattform (CMP) sollte:

  • Klare Optionen zum Akzeptieren und Ablehnen anbieten
  • Verarbeitungszwecke bei Bedarf voneinander trennen
  • Einwilligungsnachweise dokumentieren
  • Nutzerentscheidungen korrekt an die angebundenen Systeme übermitteln
  • Den Einsatz nicht autorisierter Technologien verhindern
  • Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, ihre Einwilligung zu ändern oder zu widerrufen
  • Banner-Versionen und Zeitstempel dokumentieren

Die Installation einer CMP garantiert noch keine Rechtskonformität. Teams müssen testen, was passiert, wenn eine Person allen Zwecken zustimmt, sämtliche Zwecke ablehnt oder nur eine teilweise Auswahl trifft.

Google Analytics, Consent Mode und CMPs

Häufige Fehler beim Umgang mit First-Party-Daten

Unternehmen sollten nicht davon ausgehen, dass direkt erhobene Informationen automatisch rechtskonform verarbeitet werden. Weitere häufige Fehler sind:

  • Jeden First-Party-Cookie als technisch notwendig einzustufen
  • Daten für unerwartete oder nicht ausreichend erklärte Zwecke weiterzuverwenden
  • Inaktive Leads zeitlich unbegrenzt zu speichern
  • CRM-, Analyse- und Werbedaten ohne klare Governance miteinander zu verknüpfen

Unternehmen sollten außerdem vermeiden, nicht notwendige Trackingtechnologien vor Erteilung der Einwilligung zu aktivieren, pseudonymisierte Informationen als anonym zu bezeichnen, manipulative Einwilligungsdesigns einzusetzen oder Widerrufe nicht plattformübergreifend zu synchronisieren.

Compliance sollte nicht allein in der Verantwortung des Marketings liegen. Marketing, IT, Informationssicherheit, Management und Datenschutzfachleute sollten gemeinsam für die Überprüfung von Technologien und Kampagnen verantwortlich sein.

First-Party-Data-Kompetenzen für den deutschen Arbeitsmarkt

Deutsche Unternehmen profitieren von Fachkräften, die Marketingleistung mit verantwortungsvollem Datenschutz verbinden können. Zu den relevanten Fähigkeiten gehören:

  • CRM-Management
  • Konfiguration von Einwilligungen
  • Governance für Google Analytics
  • Verwaltung von Einwilligungen für E-Mail-Marketing
  • Datenmapping
  • Bewertung von Dienstleistern
  • Abteilungsübergreifende Kommunikation

Arbeitssuchende können ihre praktischen Kompetenzen unter Beweis stellen, indem sie erklären, wie sie Marketing-Tags überprüfen, Quellen von Kundendaten dokumentieren, den Einwilligungsprozess einer Kampagne bewerten oder einen Aufbewahrungs- und Löschplan erstellen würden.

Das Datenschutz und DSGVO-Compliance im digitalen Marketing (Professional Certificate) bietet eine strukturierte Weiterbildung für Fachkräfte und Arbeitssuchende, die DSGVO-Kenntnisse mit Kompetenzen in den Bereichen Datenanalyse und digitales Marketing verbinden möchten.

Fazit

Der Abschied von Third-Party-Cookies bedeutet nicht, dass wirkungsvolles Marketing enden muss. Vielmehr motiviert diese Entwicklung Unternehmen dazu, direktere, transparentere und wertvollere Kundenbeziehungen aufzubauen.

Eine zuverlässige First-Party-Data-Strategie definiert klare Zwecke, erhebt ausschließlich erforderliche Informationen, verbindet Systeme sorgfältig und gibt Kundinnen und Kunden echte Kontrolle über ihre Daten. Sie berücksichtigt außerdem, dass First-Party-Daten weiterhin den Anforderungen der DSGVO, des TDDDG, des UWG und anderer anwendbarer Vorschriften unterliegen.

Die beste Strategie ist nicht diejenige, die möglichst viele Informationen sammelt. Es ist die Strategie, die Vertrauen schafft und relevante, verantwortungsvoll verwaltete Daten in rechtskonforme Marketingentscheidungen umwandelt.

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Häufig gestellte Fragen

01 Was sind First-Party-Daten? +

First-Party-Daten sind Informationen, die ein Unternehmen direkt von Kundinnen und Kunden erhebt  beispielsweise über seine Website, das CRM-System, Käufe, Umfragen, Newsletter-Anmeldungen und Kundeninteraktionen.

02 Können First-Party-Daten ohne Einwilligung gemäß DSGVO verwendet werden? +

Nicht immer. Die erforderliche Rechtsgrundlage hängt vom jeweiligen Verarbeitungszweck ab. Eine Einwilligung kann außerdem erforderlich sein, wenn Cookies oder vergleichbare Technologien auf das Endgerät einer Person zugreifen.

03 Wie können Unternehmen First-Party-Daten ohne Third-Party-Cookies erheben? +

Unternehmen können First-Party-Daten unter anderem über Kundenregistrierungen, Käufe, Kontaktformulare, Präferenz-Center, Umfragen, Treueprogramme und E-Mail-Abonnements mit entsprechender Einwilligung erheben.

04 Verwendet Google Analytics Third-Party-Cookies? +

Google Analytics verwendet üblicherweise First-Party-Cookies. Der Einsatz muss dennoch anhand der DSGVO und des TDDDG geprüft werden. Ein First-Party-Cookie ist nicht automatisch von der Einwilligungspflicht befreit.

05 Was ist eine First-Party-Data-Strategie? +

Eine First-Party-Data-Strategie ist ein strukturierter Plan zur Erhebung, Verwaltung, zum Schutz und zur Nutzung direkt erhobener Kundendaten für CRM, Datenanalysen, E-Mail-Marketing und verantwortungsvolle Personalisierung.

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